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Garantieerklärung

Allgemeines

Unsere Produkte bestehen aus hochwertigen Materialien. Trotz sorgfältiger Qualitätskontrollen und Tests können wir jedoch nicht garantieren, dass unsere Handtaschen frei von Mängeln sind. Sollte eines unserer Produkte einen solchen Mangel aufweisen, übernehmen wir zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zusteht, unter bestimmten Bedingungen die folgende Herstellergarantie:

Die Firma RABÉL UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Prott-Straße 24, 67269 Grünstadt, gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr hergestellten Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Die gewährte Herstellergarantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Firma RABÉL UG (haftungsbeschränkt) oder ihre Erfüllungsgehilfen.

Ein Mangel im Sinne dieser Herstellergarantie liegt vor, wenn ein Produkt einen Defekt aufweist, der auf einem Materialfehler beruht und nicht durch normale Nutzung entstanden ist. Hierunter fallen insbesondere Schäden wie das Brechen eines Verschlusses oder Griffs, das Auflösen von Nähten oder andere Beeinträchtigungen, die die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit des Produkts erheblich mindern und nicht auf eine unsachgemäße oder unverantwortliche Handhabung durch den Verbraucher zurückzuführen sind.

Defekte, die auf eine unsachgemäße oder unverantwortliche Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Unsachgemäße oder unverantwortliche Handhabung umfasst unter anderem unsachgemäße Pflege, übermäßige Belastung, unsachgemäße Lagerung oder absichtliche Beschädigung des Produkts.

Verbraucher im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es privat weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten Dritten zu verkaufen.

Garantieumfang

Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantie gilt für alle Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 (Kaufbeleg) erworben wurden. Ausgeschlossen von der Garantie sind Handtaschen, die aus Kaktusleder hergestellt wurden. Die Firma RABÉL UG (haftungsbeschränkt) garantiert, dass die vom Verbraucher entgeltlich erworbenen Produkte frei von Mängeln sind. Ansprüche aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Materialfehler beruhen.

Für alle Produkte gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im unbenutzten Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware unserem Support mitgeteilt werden. Dieses veranlasst dann den Versand einer Ersatzlieferung.

Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Kontakt-Formular reklamiert werden. Produkte, die älter als 24 Monate sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie durch kostenlose Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialfehler beruhen. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Reparatur oder Austausch des Produkts, ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder eine Farbe, die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht. Wird das gleiche Produkt vom gleichen Kunden reklamiert, der dieses Produkt von mehreren Vertriebskanälen (z.B. Onlineshop und Amazon) bezogen hat, so wird dies von RABÉL UG (haftungsbeschränkt) wie eine Reklamation behandelt und lediglich die Gesamtmenge der mangelhaften Einzelprodukte berücksichtigt.

Jedes Produkt kann pro Bestellung, Größe und Farbe lediglich einmal reklamiert werden. Bestellt ein Kunde beispielsweise eine schwarze Handtasche in den Größen Medium und Large und reklamiert beide Produkte aus derselben Bestellung innerhalb von 24 Monaten, sind diese durch die Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde eine schwarze Handtasche in der Größe Large und eine braune Handtasche in derselben Größe, aber aus einer anderen Bestellung, sind beide Produkte von der Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde jedoch eine schwarze Handtasche in der Größe Large und eine braune Handtasche in derselben Größe und aus derselben Bestellung, wird das Produkt nur einmal ersetzt.

Reklamationen, denen kein aussagekräftiges Bild und keine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt wurden, können nicht bearbeitet werden. Eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung sollte folgende (Mindest-)Informationen umfassen:

  • Eine genaue Beschreibung des Mangels oder Defekts
  • Den Zeitpunkt, zu dem der Mangel oder Defekt erstmals festgestellt wurde
  • Die Umstände, unter denen der Mangel oder Defekt aufgetreten ist
  • Jegliche Maßnahmen, die bereits zur Behebung des Mangels oder Defekts unternommen wurden

Das beigefügte Bild sollte den Mangel oder Defekt klar erkennbar darstellen und die betroffene Stelle deutlich zeigen.

RABÉL UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht. Bei dieser Garantie handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsbindende Leistung der RABÉL UG (haftungsbeschränkt), die jederzeit ohne die Angabe von Gründen verwehrt werden kann.

Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte

Kulanz: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber dem Kunden besteht kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus. Es muss dafür seitens des Kunden eine Gegenleistung erbracht worden sein.

Erwerb bei Drittanbietern: Beim Erwerb von RABÉL UG (haftungsbeschränkt) Produkten über Drittanbieter besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.

Geschenkte Produkte: Werden dem Kunden im Rahmen einer unserer Aktionen (z.B. Probier-Aktionen) Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß des Materials: Der Verschleiß von Handtaschen, der durch normale Nutzung entsteht, ist von der Garantie ausgeschlossen. Normale Nutzung umfasst alltägliche Aktivitäten wie das Tragen der Handtasche, das Verstauen und Entnehmen von Gegenständen sowie das gelegentliche Abstellen der Tasche auf verschiedenen Oberflächen. Dies umfasst insbesondere Materialmarkierungen, Flecken und das Weichwerden der Form des Produkts durch Gebrauch, was bei Lederwaren häufig vorkommt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Reparaturen an Materialmarkierungen oder Flecken vornehmen können. Vermeiden Sie daher den Kontakt mit Kleidung, die starke Farbstoffe enthält, wie z.B. dunkle Jeans, da diese das Material verfärben können. Diese Erscheinungen stellen keinen Qualitätsmangel dar und sind daher nicht durch die Garantie abgedeckt.

Kaufdatum außerhalb der Garantieperiode: Produkte, deren Kaufdatum mehr als 24 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

Ersatz eines Ersatzprodukts

Ein Garantieanspruch auf einen bereits erhaltenen Ersatz besteht nur, wenn der „Ersatz-für-Ersatz”-Anspruch innerhalb von 24 Monaten nach dem ursprünglichen Kaufdatum geltend gemacht wird. Der erneute Anspruch kann nur dann erhoben werden, wenn der Kunde infolge des Mangels weniger intakte Einzelstücke des bereits ersetzten Produkts besitzt, als er oder sie mit der ursprünglichen Bestellung (vor der ersten Reklamation) erhalten hat. Ein erneuter Ersatz erfolgt somit nur, wenn der Verbraucher infolge des Mangels weniger intakte Einzelstücke besitzt, als ursprünglich bestellt wurden.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Für die Geltendmachung der Garantie müssen Kunden den Kundensupport über das Kontaktformular kontaktieren. Nach Eingang der Nachricht werden die Kunden über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Im Garantiefall erfolgt die Rücksendung innerhalb Deutschlands für den Verbraucher kostenfrei.

Geltendmachung bei Schenkung

Bei Geschenken ist die Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn der beschenkte Kunde (Kunde 2) alle relevanten Kaufdaten des ursprünglichen Käufers (Kunde 1) vorlegt. Zu den erforderlichen Kaufdaten gehören die E-Mail-Adresse, die Bestellnummer, der Name und die Versandadresse des ursprünglichen Käufers. Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden und müssen unverändert für die Reklamation übernommen werden.

Dokumentationspflicht

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag eindeutige Fotos beifügt. Eindeutigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die klare Erkennbarkeit des RABÉL UG (haftungsbeschränkt) Logos, der Größe und Farbe des Kleidungsstücks sowie des dem Antrag zugrundeliegenden Mangels.

Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängeln der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.

Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Monate nach Kenntnis eines Fehlers geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.

Vorbehalt der Garantie

Die Inanspruchnahme der Garantie steht unter dem Vorbehalt des Fortbestands des Unternehmens sowie der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Erfüllung der Garantieverpflichtungen.

Fortbestand des Unternehmens bezeichnet die ununterbrochene Existenz und operative Geschäftsfähigkeit der juristischen Person, die die Garantie ausstellt, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein entsprechender Antrag gestellt worden ist.

Ausreichende Liquidität liegt vor, wenn das Unternehmen über genügend verfügbare Mittel oder kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte verfügt, um seinen finanziellen Verpflichtungen, einschließlich der Erfüllung von Garantieansprüchen, nachzukommen. Dies gilt unter der Maßgabe, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, unverhältnismäßige Vermögenswerte zu veräußern oder den Fortbestand seiner regulären Geschäftstätigkeit zu gefährden, um Garantieansprüche zu erfüllen.